Referent: |
Prof. Dr. med. Markus A. Rothschild, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Köln |
Veranstaltungsort: |
Palliativteam SAPV-Zentrale rechtsrheinisch, Frankfurter Str. 312, 51103 Köln |
Qua Gesetz sind Ärzt*innen verpflichtet, nach der Todesfeststellung eines/r Patienten/in eine äußere Leichenschau durchzuführen und hiernach eine Todesbescheinigung auszustellen. Diese Leichenschau stellt eine hoheitliche Aufgabe dar, und die Todesbescheinigung ist eine Urkunde, deren Angaben vor allem auch rechtliche Belange berüh-ren. Die Konsequenzen können enorm sein: So entscheiden Ärzt*innen, ob die Polizei eingeschaltet wird oder der Fall eine Privatangelegenheit bleibt. Gerade in der Palliativmedizin hat das System der Leichenschau eindeutig seine Grenzen. Im Vortrag von Prof. Dr. Markus Rothschild werden die Besonderheiten aufgezeigt und praktikable Lösungen vorgestellt.